PRIVATKUNDEN
Steuern kann man steuern.
Jährliche Erklärung
In all diesen Situationen stellt sich eine Vielzahl von Fragen,
die wir gemeinsam mit Ihnen lösen.
Besser bereits im Vorfeld die steuerlichen Auswirkungen einer Entscheidung prüfen,
als sich hinterher ärgern!
Die Einkommensteuer
Viele müssen jährlich eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abgeben, weil sie neben ihrem Verdienst als Arbeitnehmer noch Einnahmen z.B. aus Vermietung oder Kapitalvermögen erzielen.
Für viele ist das eine lästige Pflicht.
Wir beraten Sie und zeigen Ihnen, was hier für Sie in Frage kommt.
Zudem kann sich die Abgabe einer Erklärung lohnen, weil viele Arbeitnehmer jedes Jahr Geld vom Finanzamt zurückbekommen. Es gibt nämlich auch im Privatbereich eine ganze Reihe von Möglichkeiten, Steuern zu sparen.
Erbrecht und Erbschafts- und Schenkungssteuer
Jahr für Jahr werden in Deutschland etwa 400 Milliarden Euro Vermögen vererbt.
Durch das Gesetz wird die Erbfolge zwar klar und deutlich geregelt – zufriedenstellend für alle Beteiligten ist das Ergebnis dieser gesetzlichen Erbfolge jedoch nur in den wenigsten Fällen. In Gefahr ist dabei nicht nur der Familienfrieden, sondern auch das Vermögen des Erblassers.
Handlungsbedarf besteht nicht nur, wenn es um größere Vermögen geht. Die gesetzliche Erbfolge stellt nach wie vor auf ein traditionelles Familienbild ab. Insbesondere die Bedürfnisse von Patchwork-Familien und unverheirateten Paare finden dort oftmals keine interessengerechte Berücksichtigung.
Das Erbrecht bietet aber eine Vielzahl von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten, mit denen Sie dennoch Einfluss auf die Verteilung Ihres Nachlasses nehmen können.
Auch aus steuerlicher Sicht ist eine langfristige Planung wichtig, und langfristig bedeutet hier oft bis zu 30 Jahren!
Kaum eine Steuer lässt sich durch kluge Planung und richtige Gestaltung so stark beeinflussen wie die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Nicht selten lässt sich die Steuer sogar ganz vermeiden.
Hierzu braucht es fundierte Kenntnisse sowohl im Erb- wie auch im Steuerrecht. Wir haben hier jahrzehntelange Erfahrung und beraten Sie gerne.
Zu unseren Leistungen zählen insbesondere:
- Beratung zur (langfristigen) Planung der individuellen Vermögensnachfolge unter Berücksichtigung des Erb- und Steuerrechts
- Gestaltung lebzeitiger Vermögensübertragungen und letztwilliger Verfügungen
- Unterstützung Betroffener nach einem Erbfall
- Erklärungen zur Erbschaft- und Schenkungssteuer
Digitale Zusammenarbeit
Neu für unsere Mandanten: Digitale Zusammenarbeit bei der elektronischen Steuererklärung
Die Möglichkeiten der digitalen Zusammenarbeit haben sich in den letzten Jahren stark verbessert und auch die Finanzverwaltung hat zahlreiche Verfahren auf den elektronischen Datenaustausch umgestellt. Um diese Angebote der Finanzverwaltung optimal nutzen zu können, hat unser Softwarepartner DATEV eG das Tool „Digitale Steuererklärung“ entwickelt.
Zum Leistungsumfang der digitalen Steuererklärung gehören insbesondere:
- Abfrage offener Beträge, geleisteter Zahlungen und Sollstellungen bei der Finanzverwaltung
- Sicherer elektronischer Austauschkanal zur Bereitstellung steuerrelevanter Dokumente und Informationen
- Erstellen der elektronischen Steuererklärung mit allen erforderlichen Anlagen und digitalen Belegen
- Sichere Übermittlung der Steuererklärungen an das Finanzamt